Rechtsschutzversicherung
Da es in den verschiedensten Situationen des Alltags immer häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit hohen Streitwerten und Kosten kommt, ist die Rechtsschutzversicherung für Studenten in den vergangenen Jahren zu einer zunehmend wichtigeren Versicherung geworden. Denn auch als Student bist du Verkehrsteilnehmer, Mieter, Arbeitnehmer (Studentenjob), Urlauber oder womöglich Leidtragender eines Behördenfehlers.
Aufgrund des umfangreichen Angebotes am Markt, solltest du die Chance nutzen, mit unserem Tarifvergleich die für dich beste Rechtsschutzversicherung zu finden:
Wann ist man noch über die Eltern mitversichert?
Minderjährige Kinder sind nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) über die (Familien-)Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert, sofern diese über eine solche verfügen (unbedingt nachfragen!). Die meisten Studenten sind aber volljährig und die Musterbedingungen sehen in diesem Fall nur eine Mitversicherung von unverheirateten und auch nicht in einer eigenen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vor. Je nach Versicherer und Tarif kann es aber auch eine andere oder gar keine Altersgrenze geben, die Mitversicherung endet dann in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt und hierfür ein Einkommen erhalten wird.
Eine eigene Rechtsschutzversicherung für Studenten macht also dann Sinn, wenn die Eltern über keine entsprechende Police verfügen, man gegebenenfalls die Altersgrenze bereits erreicht hat oder verheiratet ist bzw. in einer eingetragenen oder sonstigen Lebensgemeinschaft lebt. Aber auch wenn die Mitversicherung über die Eltern noch in Frage kommt, lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen und ein Tarifvergleich, da es mitunter bessere und günstigere Angebote gibt!
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Mögliche Konfliktpotenziale bei Studenten
Dass eine Rechtsschutzversicherung für Studenten sehr sinnvoll sein kann, zeigen mögliche Konfliktpotenziale, mit denen Studierende konfrontiert sein können, wie zum Beispiel Streitigkeiten bei:
- Studienplatzvergabe,
- BaföG-Beantragung,
- Studentendarlehen,
- Prüfungsergebnissen,
- Miete, Kaution, Betriebskostenabrechnung (Nebenkosten),
- studentischen Arbeitsverhältnissen und Praktika, z.B. wegen Kündigung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen oder zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge,
- Schadenersatzansprüche im privaten Bereich und im Verkehrsbereich, z.B. Schmerzensgeld.
Welche Leistungen beinhaltet die Rechtsschutzversicherung und welche Rechtsgebiete werden abgedeckt?
Die Hauptleistung einer jeden Rechtsschutzversicherung ist es, die aus einem Rechtsstreit entstehenden Kosten – abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung – zu übernehmen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Anwaltskosten, Gebühren für einen Gutachter, aber auch Gerichtskosten, falls der Rechtsstreit nicht außergerichtlich gelöst werden kann. Bevor allerdings aufgrund eines Rechtsstreits ein Anwalt konsultiert wird, solltest du – abgesehen von der häufig kostenlosen Erstberatung oder Mediation – zunächst eine Deckungszusage deiner Rechtsschutzversicherung einholen.
Ein Vorteil der Rechtsschutzversicherung besteht auch für Studenten darin, dass der Versicherungsschutz individuell auf Basis bestimmter Bausteine zusammengestellt werden kann, um die Versicherungsbeiträge gering zu halten. Es gibt in der Praxis einige Rechtsgebiete, die nicht zwangsläufig für jeden Studenten ein Risiko darstellen und daher auch nicht in die Rechtsschutzversicherung integriert werden müssen (z.B. kein Mietrechtsschutz, wenn man zu Hause wohnt; oder kein Arbeitsrechtsschutz wenn man keiner beruflichen Tätigkeit / Studentenjob nachgeht). Andere Bereiche sind jedoch elementar wichtig für Studenten, wie ein umfassender Verwaltungsrechtsschutz, der bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Studium einspringt (Studiengebühren, Prüfungsergebnisse, usw.). Damit auch der Rechtsstreit mit einer privaten Hochschule übernommen wird, benötigen Studenten einen entsprechenden Vertragsrechtsschutz.
Grundsätzlich sind es vor allem die folgenden Rechtsgebiete, die du in einer Rechtsschutzversicherung einschließen kannst:
- Privat-Rechtsschutz
- Berufs-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Immobilien-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
Für einige Bausteine einer Rechtsschutzversicherung gilt oftmals eine bestimmte Wartezeit (von wenigen Monaten, aber durchaus auch bis zu einem Jahr). Das heißt, dass die jeweiligen Leistungen erst nach dieser Karenzzeit in Anspruch genommen werden können. Für Streitigkeiten, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegen, leistet in der Regel keine Versicherung!
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Gilt die Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?
Für Studenten ist die Frage durchaus wichtig, ob die Rechtsschutzversicherung auch im Ausland greift, da nicht wenige auch mal für eine gewisse Zeit ins Ausland gehen (für einen Sprachkurs, Auslandssemester, etc.). Hier hilft nur ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. In der Regel gibt es jedoch weltweiten Schutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte, nur können sich beispielsweise die Deckungssummen außerhalb Deutschlands oder Europas unterscheiden und die Geltungsdauer.
In welchen Fällen greift die Prozesskostenbeihilfe?
Insbesondere wenn es im Bereich Sozialrecht oder auch beim Arbeitsrecht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, greift die Prozesskostenbeihilfe bei einkommensschwachen Personen relativ häufig. Da Studenten im Regelfall kein größeres Einkommen haben, sind sie öfter in dem Sinne finanziell hilfebedürftig, was eine Voraussetzung für die Prozesskostenbeihilfe ist. Dennoch bleiben diverse Fälle, bei denen die Prozesskostenbeihilfe nicht eintritt und somit wiederum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann.
D.A.S. Rechtsschutz für Studenten
Die ERGO-Versicherung bietet mit dem “D.A.S. Studenten-Rechtsschutz” eine speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnittene Absicherung in den relevanten Rechtsbereichen an. Leistungstechnisch enthalten sind unter anderem eine telefonische anwaltliche Sofortberatung, Mediation, Anwaltsempfehlung auf Wunsch sowie die Kostenübernahme mit einer Deckungssumme von bis zu einer Million Euro.
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