Der Bundestag hat Gesetze beschlossen, die eine (steuerliche) Entlastung von Bürgern und bessere Verdienstmöglichkeiten schaffen. Auch Studierende können davon profitieren.
Mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurde auch eine Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen auf drei Monate bzw. 70 Tage vorgenommen.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten. Was ist mit (dualen) Studenten?