(Rückwirkender) Wechsel in die GKV seit 2020 für einige nicht gesetzlich krankenversicherte Studenten
Erstveröffentlicht am 01.01.2020 von admin | 0Einige nicht gesetzlich krankenversicherte Studenten unter 30 Jahren gelangen durch Abschaffung des Beendigungstatbestandes 14. Fachsemester bei der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (wieder) in die gesetzliche Krankenversicherung.