Vorzeitigen Krankenkassenwechsel jetzt prüfen!
Erstveröffentlicht am 13.11.2020 von admin | 0Nach derzeitigem Recht ausgelöste allgemeine Bindungsfristen von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen (= 18 Monate), die zum Jahreswechsel 2020/2021 noch nicht erfüllt sind, verkürzen sich auf 12 Monate, enden aber frühestens am 31.12.2020, wodurch teils ein deutlich früherer Krankenkassenwechsel möglich ist.