Bundessozialgericht setzt Krankenkassen enge Grenzen bei Wahltarifen und Vergünstigungen
Erstveröffentlicht am 31.07.2019 von admin | 0Das Bundessozialgericht hat den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen mit zwei neuen Urteilen deutlich beschränkt. So dürfen sie zum einen keine Einzelleistungen, etwa Auslandsbehandlung oder Zahnersatz, gegen zusätzliche Prämien anbieten. Nach einem weiteren Urteil dürfen sie auch nicht mit Vergünstigungen bei privaten Vorteilspartnern werben.