Am 12. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 beschlossen, am 25.11.2022 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhöht sich ab 2023 aufgrund der Anhebung der monatlichen Bezugsgröße.
Am 14. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 beschlossen, am 27.11.2020 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhöht sich aufgrund der Anhebung der monatlichen Bezugsgröße.
Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2020 veröffentlicht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung steigt mal wieder.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen MDK-Reformgesetz wird es ab dem Jahr 2020 einige Änderungen auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten geben.