Einige nicht gesetzlich krankenversicherte Studenten unter 30 Jahren gelangen durch Abschaffung des Beendigungstatbestandes 14. Fachsemester bei der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (wieder) in die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Examensregelung, auch Übergangs- oder Examenstarif genannt, in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für Studenten zum 01.01.2020 abgeschafft. Studierende ab 30 zahlen dann sofort deutlich mehr, Studierende unter 30 (zunächst) weniger.
Bisher freiwillig gesetzlich krankenversicherte Studenten unter 30 Jahren sparen ab dem 01.01.2020 durch einen Versichertenstatuswechsel kräftig!
Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2020 veröffentlicht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung steigt mal wieder.