Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2020 veröffentlicht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung steigt mal wieder.
Der Bundestag hat mit der Annahme des Entwurfs der Bundesregierung für ein MDK-Reformgesetz in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung unter anderem auch einen einfacheren Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse für Mitglieder ab dem Jahr 2021 beschlossen.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen MDK-Reformgesetz wird es ab dem Jahr 2020 einige Änderungen auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten geben.
Das Bundessozialgericht hat den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen mit zwei neuen Urteilen deutlich beschränkt. So dürfen sie zum einen keine Einzelleistungen, etwa Auslandsbehandlung oder Zahnersatz, gegen zusätzliche Prämien anbieten. Nach einem weiteren Urteil dürfen sie auch nicht mit Vergünstigungen bei privaten Vorteilspartnern werben.
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- & Pflegeversicherung steigen für alle pflichtversicherten Studenten ab dem Wintersemester 2019/2020, jetzt wechseln!
Zum 01.01.2019 treten wieder einige versicherungsrechtliche Änderungen in Kraft, von denen auch Studenten betroffen sind. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Änderungen bzw. Neuerungen bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung.
Studenten sind in den meisten Fällen nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, doch die freiwillige Abgabe ist sinnvoll.
Mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurde auch eine Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen auf drei Monate bzw. 70 Tage vorgenommen.
An der durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägten absoluten Altershöchstgrenze für die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (37. Lebensjahr) wird angesichts des Wegfalls der Begrenzung der Fachsemesteranzahl (14 Fachsemester = 7 Jahre) seit dem 01.01.2020 nicht weiter festgehalten.
Bislang verzichten 15 % aller Haushalte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung.